Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.04.1982 - 2 S 400/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2507
VGH Baden-Württemberg, 01.04.1982 - 2 S 400/80 (https://dejure.org/1982,2507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.04.1982 - 2 S 400/80 (https://dejure.org/1982,2507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. April 1982 - 2 S 400/80 (https://dejure.org/1982,2507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1989 - 2 S 1351/87

    Rückwirkende Entwidmung von Anschlußleitungen und Kostenerstattung

    Denn diese Vorschriften regeln die Abwälzung gebühren- und beitragsfähiger Kosten einer öffentlichen Einrichtung abschließend und lassen deshalb keinen Raum für einen konkurrierenden Ersatzanspruch -- wie § 10 a Abs. 3 KAG im übrigen klarstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.4.1982 -- 2 S 400/80 --, VBlBW 1983, 104; Urteil vom 14.12.1987 -- 2 S 1611/86 --; Urteil vom 21.7.1988 -- 2 S 2113/86 --; Urteil vom 26.10.1989 -- 2 S 404/89 --).

    Dabei steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers, ob er auch die Hausanschlußleitungen als Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung widmet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.4.1982, aaO; Urteil vom 5.4.1984 -- 2 S 2116/82 --; Beschluß vom 21.7.1988 -- 2 S 2113/86 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1984 - 2 S 2116/82

    Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen für private Hausanschlußleitungen

    Den Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Herstellung einer privaten Hausanschlußleitung darf die Gemeinde nur dann durch einen Leistungsbescheid geltend machen, wenn sie durch eine satzungsrechtliche Regelung die Herstellung der privaten Hausanschlußleitung als eigene Aufgabe übernommen hat (Anschluß VGH Mannheim, 1981-05-04, 2 S 856/80; Anschluß VGH Mannheim, 1982-04-01, 2 S 400/80, VBlBW 1983, 104).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht